Jedes Jahr zum Jahresende machen viele Versicherungsnehmer einen Autoversicherungsvergleich. Bis zum 30. November muss die Kündigung bei der aktuellen Versicherung vorliegen, um zum Jahresanfang in den Genuss einer günstigeren Versicherung zu kommen. Sollte dieser Termin verpasst werden, so verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Außerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung ansonsten nur mit dem Sonderkündigungsrecht möglich. Dieses tritt zum Beispiel in Kraft, wenn eine Beitragserhöhung von der Versicherung angekündigt wird. In diesem Fall hat man das Recht innerhalb eines Monats die bisherige Versicherung zu kündigen und eine neue, günstige Versicherung über einen Autoversicherungsvergleich in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss man damit rechnen, das eine Nachberechnung der gekündigten Versicherung nach dem Kurztarif erfolgt, da die Berechnungen der Verträge als Jahresvertrag erfolgen. Außerdem ist eine Kündigung noch bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Diesen Beitrag weiterlesen »