Das ist vielen Arbeitnehmern im Vorfeld oft nicht klar, vor allem dann nicht, wenn sie auch noch eine neue Arbeitsstelle beginnen. Das Bruttogehalt ist bei dem neuen Arbeitgeber fest vorgegeben oder kann in manchen Fällen auch verhandelt werden. Eine Zahl ist schnell genannt, doch was kommt, am Ende für ein Lohn heraus und welche Abgaben muss der Arbeitnehmer zahlen? Manche Arbeitgeber möchten schon beim Bewerbungsschreiben eine Angabe über die Lohnvorstellungen erhalten, welche Zahl ist denn nun die richtige? Verkauft sich der Arbeitnehmer zu hoch, findet im schlechtesten Fall kein Vorstellungsgespräch statt. Liegt die Zahl zu niedrig verkauft der Arbeitnehmer sich unter Wert. Fragen über Fragen, die doch am Ende ganz leicht mit ein paar Klicks gelöst werden können. Auf Brutto-netto-Rechner.info im Internet kann hier alle nötigen Informationen liefern.

Sobald das Brutto Einkommen bekannt ist, kann dies im Rechner eingegeben werden. Nun muss nur noch der Abrechnungszeitraum, das Abrechnungsjahr, die Steuerklasse, der jährliche Steuerfreibetrag, Kirchensteuer, das Bundesland, Krankenversicherung und deren Satz, der Kinderfreibetrag und in manchen Fällen auch das eigene Alter angegeben werden. Mit all diesen Infos kann der Rechner nun arbeiten und genau die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages, den Betrag der Kirchensteuer, Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung ermitteln. Doch der wichtigste Punkt für den Arbeitnehmer ist wohl, welches Gehalt, er nach allen Abzügen auf sein Konto überwiesen bekommt. Denn mit diesem Betrag muss der Arbeitnehmer seine laufenden Kosten zahlen und auch noch davon leben können. Es lohnt sich also vor einem Vorstellungsgespräch den Gehaltsrechner zu nutzen, damit mit dem vielleicht neuen Arbeitgeber über das Gehalt verhandelt werden kann. Der Nettolohn sollte zumindest so ausreichend sein, dass alle finanziellen Verpflichtungen gut gezahlt werden können und noch ein kleiner Teil zum Leben übrig bleibt. Im Laufe der Zeit und bei guter Arbeit kann bei dem Arbeitgeber nach einer Lohnerhöhung nachgefragt werden oder das Gehalt kann neu verhandelt werden.

Natürlich werden dann wieder Zahlen zum Bruttolohn genannt, doch auch dann kann der hilfreiche Rechner im Internet wieder genutzt werden.

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